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Nordmazedonien erleichtert Datenübertragung in Drittstaaten
Eine neue Regelung erleichtert die Übertragung von personenbezogenen Daten an NATO-Staaten.
26.05.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Das nordmazedonische Parlament hat am 14. Mai 2025 wesentliche Änderungen am Gesetz Nr. 40/20 zum Schutz personenbezogener Daten beschlossen.
Dadurch wird die Liste der Staaten erweitert, mit denen personenbezogene Daten frei ausgetauscht werden können, ohne dass Regelungen zur Beschränkung der Datenübertragung in Drittstaaten greifen. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Nun sind auch NATO-Mitgliedstaaten wie zum beispielsweise die USA, das Vereinigte Königreich und die Türkei enthalten. Im Einzelnen heißt dies, dass für die Übertragung in diese Zielländer nicht länger ein Angemessenheitsbeschluss oder eine vergleichbare geeignete Garantien zum Schutz personenbezogener Daten erforderlich ist.
Für Unternehmen ergibt sich hieraus die Verpflichtung, der nordmazedonischen Agentur für den Schutz personenbezogener Daten (Агенција за заштита на личните податоци) die Übermittlung per einfacher Meldung mitzuteilen.
Diese Neuerung trat am 15. Mai 2025 in Kraft. Die entsprechenden Richtlinien werden von der Datenschutzagentur innerhalb von 15 Tagen nach ihrem Inkrafttreten bekannt gemacht.
Zum Thema:
- GTAI-Bericht Geschäftsaufnahme auf dem Westbalkan
- GTAI-Publikation Wirtschaftsausblick Nordmazedonien